Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A.C.T. GmbH (Fassung 2022)

Allgemeine Bestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle geschäftlichen Transaktionen zwischen der A.C.T. GmbH (im Weiteren als Auftragnehmer bezeichnet) und deren Auftraggebern. Der Auftragnehmer bietet seine Dienste ausschließlich juristischen oder natürlichen Personen an, die nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB auftreten. Mit der Erteilung eines Auftrages werden die AGB, welche für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung gültig sind, vom Auftraggeber anerkannt und angenommen. Für Auftraggeber, die keine Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Spezials-Fonds des öffentlichen Rechts sind (z.B. private Vereine), gilt dies nur dann, wenn dem Auftraggeber die vorliegenden AGB bekannt gemacht wurden und ihm Gelegenheit eingeräumt wurde, diese zu prüfen. Die AGB gelten gleichermaßen für zukünftige geschäftliche Transaktionen. Etwaige abweichende Kaufbedingungen und andere Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.

1. Auftragserteilung

Der Auftraggeber erteilt bzw. übermittelt Übersetzungsaufträge, soweit nichts anders vereinbart, in Textform und/oder in elektronischer Form. Dabei teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Ausgangs- und das Zielformat mit.

Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Zielsprache des Textes sowie ggf. besondere Terminologiewünsche und den gewünschten Liefertermin bekannt.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über etwaige Sonderformate, in denen die Übersetzung zur Verfügung zu stellen ist, zu informieren (z. B. Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Form der Übersetzung, Belichtungsfilme etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung (Beglaubigung, Veröffentlichung etc.) ist ebenfalls anzugeben. Sofern die Übersetzung für den Druck bestimmt ist, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zu übermitteln. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unaufgefordert und frühzeitig alle für die Anfertigung der Übersetzung erforderlichen Hintergrundinformationen und Dokumente zu übermitteln (dem Auftraggeber bekannte Fachbegriffe in Form eines Glossars, Abbildungen, Zeichnungen, Erläuterungen von Abkürzungen, Angabe des Bestimmungslandes etc.).

Sofern der Auftraggeber diese Verpflichtungen nicht erfüllt, stellt der Auftragnehmer die Übersetzung für den üblichen Gebrauch sowie gemäß den allgemein anerkannten Gepflogenheiten für derartige Übersetzungen zur Verfügung.

2. Leistungsumfang/Ausführung des Auftrags

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen werden oder aus der Art des Auftrages keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigt der Auftragnehmer die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig, vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig an.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in einer anderen Sprache wiederzugeben und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird.

Der Auftragnehmer darf sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter bedienen. Kontakte zwischen dem Auftraggeber und dem vom Auftragnehmer beauftragten Dritten bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch den Auftragnehmer.

Bei Bedarf erstellt der Auftragnehmer eine kundenspezifische Terminologiedatenbank für den Auftraggeber. Diese Datenbank steht im Eigentum des Auftragnehmers.

3. Liefertermin

Der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung gewünschte Liefertermin gilt als vereinbart, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich per Auftragsbestätigung bestätigt. Die Auftragsbestätigung erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg per E-Mail.

Der Auftragnehmer nimmt unverzüglich Kontakt zum Auftraggeber auf, wenn der zu übersetzende Text erkennbar unlesbar oder unvollständig ist, für die Übersetzung erforderliche Informationen fehlen oder der gewünschte Liefertermin nicht erfüllt werden kann

Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen zu akzeptieren.

4. Angebote und Rechnungsstellung

Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind alle Angebote und von dem Auftragnehmer angebotenen Preise freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht von dem Auftragnehmer in Textform bestätigt wurden.

Sofern nicht anders vereinbart, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Honorar unmittelbar nach Fertigstellung der Übersetzung. Die Berechnung erfolgt in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z. Z. 19%.

5. Rechnungsversand

Rechnungen werden mit dem fertig gestellten Übersetzungsdienstleistungsauftrag elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Rechnung in Dateiform per E-Mail zu erhalten.

6. Zahlungsbedingungen

Das Honorar des Auftragnehmers ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückbehaltung fällig und per Überweisung zu begleichen.

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, unter vorheriger Ankündigung das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch anstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Dienstleistungen bzw. Waren auf Verlangen an den Auftragnehmer herauszugeben. Ferner ist der Auftragnehmer im Verzugsfall berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an zu berechnen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller maßgeblichen Zahlungsansprüche im Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber steht ein Nutzungsrecht erst nach Eingang der vollständigen Zahlung zu.

Sofern das Produkt seitens des Auftraggebers an Dritte verkauft wird, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die jeweilige Drittpartei über den offenen Zahlungsanspruch des Auftragnehmers und die daraus resultierende Rechtswidrigkeit der Nutzung des betreffenden Produktes zu unterrichten und potenziell die Zahlung aller offenen Beträge und daraus resultierenden Aufwendungen zu verlangen.

9. Versand und Übertragung

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.

10. Gewährleistung/Reklamation/Urheberrechtsverletzung

Rügt der Auftraggeber einen Mangel in der Übersetzung, so ist dieser dem Auftragnehmer genau zu beschreiben und ihm Gelegenheit zur Nacherfüllung oder Nachbesserung zu geben. Dem Auftraggeber entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.

In Bezug auf die spezifische Bearbeitung von Texten, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedarf es der Mitteilung seitens des Auftraggebers. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zur Veröffentlichung und/oder zum Druck vorgesehen ist, lässt er dem Auftragnehmer vor Veröffentlichung und/oder Druck keinen Korrekturabzug zukommen oder veröffentlicht und/oder druckt er ohne Freigabe des Auftragnehmers, so geht jeglicher Mangel zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist hierfür nicht verantwortlich zu machen.

Wird der Auftragnehmer aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer in vollem Umfang von der Haftung frei. Gleiches gilt für die Verletzung des Copyrights.

11. Störungen, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Viren

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung seines Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netz- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von ihm nicht zu vertretende Hindernisse entstehen. Er ist in diesen Ausnahmefällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Er haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen.

Die EDV-Anlagen des Auftragnehmers werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien ist der Auftraggeber für eine endgültige Virenüberprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien zuständig und verantwortlich. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt.

12. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Auftraggebers zulässig und geeignet ist. Das rechtliche Risiko der Verwendungsfähigkeit oder Veröffentlichung trägt insofern ausschließlich der Auftraggeber.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben des Auftraggebers veranlasst werden.

Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten, sowie bei Mangel- und Mangelfolgeschäden. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn des Auftraggebers.

Die Haftung wird im Übrigen bei leichter Fahrlässigkeit auf das 3-fache des Rechnungswertes der schadensstiftenden Lieferung oder Leistung und auf maximal 50.000,00 € beschränkt. Die hierin genannte Schadensersatzpflicht beschränkt sich stets auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare, direkte Schäden.

Der Auftraggeber hat umfassende Mitwirkungspflichten. Er verpflichtet sich, jede von dem Auftragnehmer gelieferte Leistung auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation zu prüfen, bevor er die Leistung einsetzt. Für Folgeschäden, wie etwa fehlerhafter Druck, haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht umfassend und rechtzeitig erfüllt.

13. Geheimhaltung

Alle Texte werden vertraulich behandelt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, auch über die Vertragslaufzeit hinaus.

Aufgrund der Aufgabenstellung hat der Auftragnehmer und/oder seine Mitarbeiter Zugriff auf geschäftliche und/oder personenbezogene Daten des Auftraggebers und weiterer Personengruppen (z. B. Kunden- oder Mitarbeiterdaten des Auftraggebers). Die Erlaubnis zur Verarbeitung und/oder Nutzung dieser Daten bezieht sich ausschließlich auf die Ausführung der vom Auftraggeber beauftragten Tätigkeiten.

Pflichten zur Wahrung des Datenschutzes
Wenn der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten und/oder nutzen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorschriften des Datenschutzgesetzes (DSGVO), wie im anliegenden AV-Vertrag aufgeführt, zu beachten.

Pflichten zur Geheimhaltung
Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind verpflichtet,

alle während der Vertragsdauer vom Auftraggeber erhaltenen oder bekannt gewordenen Informationen (technischer oder geschäftlicher Art) einschließlich der im Zuge der Aufgabenerfüllung entstehenden Daten und Informationen, nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden und gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus, solange und soweit diese Informationen, Daten und Datenträger nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber schriftlich auf ihre vertrauliche Behandlung verzichtet hat,
aus den übermittelten oder bei der Aufgabenerfüllung entstehenden Daten und Informationen auch für eigene Zwecke keine Kopien, Auszüge, Verdichtungen oder sonstige Auswertungen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Auftraggeber zu erstellen,
dem Auftraggeber oder dem Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers unverzüglich jeden Verdacht oder jede Kenntnis über Beeinträchtigung von Vertraulichkeit im Rahmen der Mitbenutzung des Auftragnehmers anzuzeigen.

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragsparteien der Sitz des Auftragnehmers, z. Z. Mönchengladbach, Bundesrepublik Deutschland.

15. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame so ersetzt werden, dass der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen möglichst weitgehend erreicht wird.

Stand März 2022

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