Sie sind die Export-Meister: Maschinen- und Anlagenbauer haben Kunden in der ganzen Welt. Und damit auch den Bedarf, zahllose Dokumente in die Sprachen der Zielländer zu übersetzen. Unternehmen, die diesen Schritt nicht ernst nehmen, riskieren ihre Existenz.
Es war nicht der einzige Fehler in der Bedienungsanleitung, aber letztlich der entscheidende: Nachdem eine Frau durch das laute Geräusch eines Laubbläsers einen Hörschaden davongetragen hatte, verklagte sie den Hersteller auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Grundlage: Zwar wies die Bedienungsanleitung explizit auf diese Gefahr hin und empfahl das Tragen eines Gehörschutzes, allerdings war dieser Hinweis in der deutschen Übersetzung leider unter den Tisch gefallen.
Über die Frage der Selbstverantwortung könnte man in diesem Fall wohl diskutieren – rein juristisch ist die Sache allerdings klar: Betriebsanleitungen, technische Handbücher, Bauanleitungen, technische Dokumentationen und ähnliche Dokumente gelten als Teil des Produkts. Sie sind rechtlich hoch relevant, und das gilt auch für übersetzte Varianten. Geschehen hier Fehler, kann es für die Hersteller ziemlich unangenehm werden. Und das auf der Basis mehrerer Regelungen und Gesetze.
Hier sind einige der wichtigsten. (Anmerkung: Dieser Text behandelt EU-Recht und deutsches Recht. Selbstverständlich gelten in allen EU-Mitgliedsstaaten ähnliche nationale Gesetzgebungen.)
Produkthaftung: Wenn falsche Übersetzung ein Produktfehler ist
Was ist ein fehlerhaftes Produkt? Das Produkthaftungsgesetz definiert in § 3: „Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände […] berechtigterweise erwartet werden kann“. Zu diesen Umständen gehört auch „der Gebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann“.
Die klassischen Produktfehler sind Konstruktions- oder Fabrikationsfehler. Hinzu kommen Fehler, die in der Produktbeobachtung geschehen, also in der laufenden Kontrolle durch den Hersteller über den Produkt-Lebenszyklus. Doch es gibt einen vierten: den Instruktionsfehler, also sprachlich und inhaltlich fehlerhafte oder unzureichende Bedienungsanweisungen, Hinweise oder Warnungen. Interessanterweise sind Instruktionsfehler im Maschinenbau die häufigsten Produktfehler.
Kommt es infolge eines Instruktionsfehlers zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, entsteht eine Schadensersatzpflicht. Der Hersteller haftet nicht nur für die Originaltexte, die mit dem Produkt geliefert werden, sondern auch für sämtliche übersetzten Varianten, sofern er sie selbst beauftragt hat. Er hat sicherzustellen, dass auch diese vollständig, verständlich und korrekt sind.
Die Maschinenrichtlinie: Spezialisierte Übersetzer:innen sorgen für Sicherheit und Vergleichbarkeit
Im Mai 2006 veröffentlichten Parlament und Rat der Europäischen Union die Maschinenrichtlinie, die vor allem ein EU-weit einheitliches Schutzniveau gegenüber Unfällen durch Maschinen regelt. Die Richtlinie (bzw. deren nationale Umsetzungen) regelt nicht nur, welche Anforderungen eine Betriebsanleitung erfüllen muss, sie gehört auch zu den wenigen Gesetzestexten überhaupt, die sich explizit dem Thema Fachübersetzungen widmen.
Nach § 257 muss der Maschine nicht nur die Originalbetriebsanleitung beiliegen, sondern, falls sie in einen Mitgliedsstaat mit anderer Amtssprache verkauft oder dort in Betrieb genommen wird, auch eine hochwertige Übersetzung. Der Sinn ist klar: Die Anwender:innen sollen in der Lage sein, Original und professionelle Übersetzung zu vergleichen, falls sie Zweifel haben. Wartungsanleitungen müssen nur in der Sprache vorliegen, die vom jeweiligen Fachpersonal verstanden wird.
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Gewährleistung und Schadensersatz: Präzision in der Fachübersetzung spart Geld
Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergänzen das ProdHaftG gewissermaßen von der anderen Seite: Welche Rechte haben die Anwender:innen, wenn ihnen infolge eines fehlerhaften Produkts ein Schaden entsteht?
§ 434 BGB widmet sich dem so genannten Sachmangel. Spannend ist hier vor allem die Definition, wonach eine Sache frei von Sachmängeln ist: „wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat“. Genau hier kommt eine falsch übersetzte Betriebsanleitung ins Spiel, da sie ebendiese vereinbarte Beschaffenheit beeinträchtigt. Ein Umstand, der die Kund:innen unter bestimmten Umständen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen kann.
Die Frage der Schadensersatzpflicht regelt § 823 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Eine Formulierung, aus der klar die Pflicht des Herstellers abzuleiten ist, dafür zu sorgen, dass seine Produkte allen Sicherheitsstandards entsprechen – inklusive aller notwendigen Übersetzungen.
In der Praxis wird die Haftung wohl am auftraggebenden Unternehmen hängenbleiben, es sei denn, dem Übersetzungsdienstleister können grob fahrlässige Fehler nachgewiesen werden. Da kommt es auch darauf an, ob die Haftung für Übersetzungsfehler davor vertraglich geregelt worden war.
Entscheidend: Die AGB professionell übersetzen lassen
Den AGB muss bei Übersetzungen besondere Sorgfalt gelten. § 307 BGB definiert: „Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.“
Technische Fachübersetzungen für Maschinenbau sind also nicht alles: Auch die AGB verdienen höchste Aufmerksamkeit.
Der richtige Partner für den Bereich Maschinenbau und Anlagenbau: So finden Sie das passende Übersetzungsbüro für Ihre Fachübersetzungen
Mangelhafte Übersetzungen im Maschinen- und Anlagenbau können noch weitere unangenehme Konsequenzen haben. Falsch übersetzte Exportdokumente können etwa zu Problemen beim Zoll und damit zu Lieferstopps und erhöhten Lagerkosten führen. Sogar das Markenrecht kann zuschlagen, falls Übersetzungsfehler zu Begriffsverwechslungen führen.
Unternehmen, die Übersetzungen benötigen, sollten daher bei der Auswahl ihres Übersetzungsdienstleisters auf einige zentrale Kriterien achten:
- Zertifiziertes Übersetzungsbüro: Auf jeden Fall zertifiziert nach DIN EN ISO 17100, möglichst auch nach ISO 9001
- Spezifisches Know-how: Einbindung technischer Redakteur:innen und Jurist:innen
- Einsatz von Glossaren zur Terminologie und Übersetzungsspeicher (Translation Memory), um fachlich exakte und konsistente Übersetzung sowie durchgängig branchenspezifische Fachterminologie zu gewährleisten
- muttersprachliche Fachübersetzerinnen und Fachübersetzer
- Kooperation bei der Übersetzungs- und Kommunikationsstrategie und bei Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement
Maschinen- und Anlagenbauer benötigen sehr oft Übersetzungen. Die Kosten, die dadurch entstehen, stehen in keinem Verhältnis zum Risiko, das selbstgestrickte Lösungen oder das Vertrauen auf rein maschinelle Übersetzung mit sich bringen.